Politisches System
Grundgesetz. Demokratie. Bundestagswahl.
Am 23. Februar ist es soweit: Bundestagswahl.
Wer darf wählen?
Worüber wird abgestimmt?
Was verändert sich durch die Wahlrechtsreform?
Und was hat die Wahl mit dem Grundgesetz zu tun?
Hier gibts die wichtigsten Infos rund um die Bundestagswahl!
Du hast bei der Wahl zwei Stimmen:
Erststimme
Mit deiner Erststimme wählst du eine*n Direktkandidat*in aus deinem Wahlkreis. Den Wahlkreis gewinnt, wer die meisten Stimmen bekommt.
Zweitstimme
Mit der Zweitstimme wählst du eine Partei. Die Zweitstimme entscheidet, wie viele Sitze diese Partei im Bundestag insgesamt bekommt.
Seit der Wahlrechtsreform der Ampel-Regierung aus dem März 2023 sowie Anpassungen durch das Bundesverfassungsgericht nach verschiedenen Anträgen, u.a. der CDU/CSU Bundestagsfraktion sowie der LINKEN Bundestagsfraktion, ist die Größe des neuen Bundestags auf 630 Sitze festgesetzt.
Sind die Wahllokale geschlossen, werden die Stimmen schnellstmöglich ausgezählt und die Sitzverteilung im Bundestag berechnet. Dabei rücken die Gewinner*innen der Wahlkreise an die Spitze der Landesliste ihrer Partei. Wer das beste Wahlkreisergebnis erzielt, landet am weitesten vorne. Bei der Vergabe der Sitze werden die Gewinner*innen der Wahlkreise entsprechend dieser Reihenfolge zuerst berücksichtigt.
Wenn eine Partei in einem Bundesland durch die Zweitstimmen mehr Sitze bekommt, als sie durch Direktmandate (Wahlkreisgewinner*innen) erreicht hat, werden die übrigen Sitze an Kandidat*innen von der Landesliste vergeben. Hat eine Partei hingegen mehr Direktmandate gewonnen, als ihr durch die Zweitstimmen zustehen, bekommen die Wahlkreisgewinner*innen mit den schlechtesten Ergebnissen in ihren Wahlkreisen keinen Sitz.
Generell müssen Parteien mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten oder in mindestens drei Wahlkreisen die Direktmandate gewonnen haben, um überhaupt Sitze im Parlament zu bekommen (sog. „Fünf-Prozent-Hürde“).
Nach der Wahl verfügt in der Regel keine der Parteien über eine absolute Mehrheit im Bundestag. Deswegen finden dann Koalitionsgespräche zwischen den einzelnen Parteien statt. Sie sollen zu einer Regierung und einem gemeinsamen Programm, dem sogenannten Koalitionsvertrag, führen. Meist dauern die Verhandlungen ein paar Monate. Finden die Parteien zu einer Koalition zusammen, wählt sie mit ihren Abgeordneten die Bundeskanzler*in - sie hat ja jetzt die dafür erforderliche Mehrheit. Die Bundeskanzler*in ernennt anschließend die Bundesminister*innen.
Wie du wahrscheinlich schon mitbekommen hast, ist dieses Jahr aber einiges anders: Die bisherige Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP ist auseinandergebrochen, wodurch die in der Regierung verbliebenen Sozialdemokraten und Grünen keine Mehrheit mehr haben. Deswegen hat unser Bundeskanzler Olaf Scholz im Bundestag die Vertrauensfrage gestellt. Das Parlament entzog ihm daraufhin das Vertrauen. Anschließend hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Parlament aufgelöst. Nach der Auflösung muss die Neuwahl des Bundestags innerhalb von 60 Tagen stattfinden. Deswegen wählen wir jetzt schon im Februar statt im Oktober.
Ein Blick in die Geschichte
In was für einem Staat leben wir eigentlich? Heute ist Deutschland ein demokratischer Bundesstaat. "Demokratisch" bedeutet, dass die Macht vom Volk ausgeht. Die Bürger*innen wählen ihre Vertreter*innen, die Abgeordneten. "Bundesstaat" heißt, dass Deutschland aus mehreren Bundesländern besteht. Diese haben eigene Regierungen, Parlamente und Gesetze - von Bayern bis Schleswig-Holstein. Zusammen bilden sie die Bundesrepublik. Dabei war das nicht immer so.
Deutsches Kaiserreich (1871-1918):
Am 18. Januar 1871 riefen die deutschen Fürsten und hohe Militärs im Spiegelsaal von Versailles Wilhelm I. zum "Deutschen Kaiser" aus. Das deutsche Kaiserreich war gegründet - eine Monarchie, in der der Kaiser viel Macht hatte.
Weimarer Republik (1919-1933):
Die erste deutsche Republik! Kurz nach der Abdankung Wilhelm II. zum Ende des 1. Weltkriegs war das Kaiserreich Geschichte. Doch die Demokratie sollte nicht lange Bestand haben. Politische Instabilität, Weltwirtschaftskrise und mangelnde Identifikation mit dem neuen deutschen Staat schwächten sie schon früh in den 1920er-Jahren.
Nationalsozialismus (1933-1945):
Die NSDAP (Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei) gewann Wahl um Wahl. Ihr Spitzenkandidat Adolf Hitler wurde erst zum Reichskanzler. Anschließend zerstörten er und seine Partei die noch junge deutsche Demokratie. Sie errichteten in kürzester Zeit eine Diktatur. Mit dem Zweiten Weltkrieg und der Shoa verursachten sie unermessliches Leid.
BRD und DDR (1949-1990):
Nach dem Zweiten Weltkrieg bildeten sich zwei deutsche Staaten: die Bundesrepublik Deutschland (BRD) im Westen und die Deutsche Demokratische Republik (DDR) im Osten. Während im Westen die Demokratie wieder Einzug hielt, wurde im Osten ein sozialistischer Staat errichtet. Nach Kaltem Krieg, politischer Annäherung zwischen den beiden deutschen Staaten und Massenprotesten der Ostdeutschen fiel die Berliner Mauer am 9. November 1989.
Die vereinte Bundesrepublik (ab 1990):
Mit dem Fall der Mauer war der erste Schritt zur Wiedervereinigung getan. Am 3. Oktober 1990 war Deutschland dann endlich wieder vereint. Die DDR trat der BRD bei.
Die historische Entwicklung zeigt: Dass wir heute in Freiheit mitentscheiden dürfen, ist ein großes Privileg! Heute soll das Prinzip der "wehrhaften Demokratie" dafür sorgen, dass unsere Demokratie nicht wieder zerstört wird. So können etwa bestimmte Vorschriften im Grundgesetz - z.B. das Demokratieprinzip - nicht abgeschafft werden.
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Das Grundgesetz - Was sind unsere Spielregeln?
Das Grundgesetz ist unsere Verfassung - also so etwas wie die „Spielregeln“ für unseren Staat. Verkündet wurde es am 23. Mai 1949. Es ist der Grund dafür, warum wir heute in Freiheit leben. Als Bürger*innen haben wir Rechte gegenüber dem deutschen Staat. Wir sind ihm damit nicht so wie im Nationalsozialismus schutzlos ausgeliefert.
Die wichtigsten Prinzipien - die sogenannten Staatsstrukturprinzipien - sind:
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Demokratie
Die Macht liegt bei uns - dem Volk. Und wir entscheiden durch Wahlen. Deutschland hat eine repräsentative Demokratie. Das bedeutet, dass wir als Bürger*innen nicht unmittelbar selbst die politischen Entscheidungen treffen. Diese werden durch die von uns gewählten Repräsentanten, die Abgeordneten, getroffen.
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Rechtsstaat
Auch der Staat muss sich an Gesetze halten. Gerichte kontrollieren, ob das auch passiert. Die Staatsmacht wird aufgeteilt in drei Gewalten aufgeteilt - es ist wie bei einem Fußballspiel: Der Bundestag macht die Regeln (Legislative), die Regierung spielt nach ihnen (Exekutive), und die Gerichte pfeifen, wenn jemand foult (Judikative). Das nennt man Gewaltenteilung.
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Bundesstaat
Deutschland besteht aus 16 eigenständigen Bundesländern. Sie haben mit dem Bundesrat eine eigene Vertretung in Berlin. Dort entscheiden sie mit dem Bundestag gemeinsam über einige der Gesetzesvorhaben.
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Sozialstaat
Der Staat sorgt dafür, dass niemand durchs Netz fällt - zum Beispiel mit Sozialhilfe, Rente oder Arbeitslosenunterstützung.
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Republik
Kein*e König*in - unser Staatsoberhaupt, der Bundespräsident, wird gewählt.
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Die Organe - Wer ist das überhaupt?
Unser politisches System besteht aus vielen verschiedenen Akteuren. In Deutschland wird die Macht auf drei Bereiche aufgeteilt: Exekutive, Legislative und Judikative.
Die Exekutive - Die wichtigsten Akteure der Regierung sind:
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Bundespräsident*in
Repräsentiert Deutschland nach außen, hat aber politisch wenig Einfluss. Er wird nicht direkt vom Volk, sondern von der sogenannten Bundesversammlung gewählt. Diese besteht aus den Abgeordneten des Bundestags und von den Bundesländern bestimmten Wahlleuten.
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Bundesregierung
Besteht aus Bundeskanzler*in und Bundesminister*innen. Sie setzt vom Bundestag beschlossene Gesetze um und darf diesem Gesetzesentwürfe vorlegen.
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Bundeskanzler*in
Chef*in der Regierung, der*die in der Politik oft den Ton angibt (sog. „Kanzlerdemokratie“).
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Bundesminister*innen
Leiten die einzelnen Bundesministerien (z. B. für Wirtschaft oder Bildung und Forschung).
Zweitens die Legislative - Die zentralen Institutionen sind:
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Bundestag
Die wichtigste Institution - unser Parlament. Hier sitzen die derzeit 733 Abgeordneten, die im Rahmen der Bundestagswahl gewählt werden. Der Bundestag macht die Gesetze, kontrolliert die Regierung und wählt die Kanzler*in.
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Bundesrat
Die Vertretung der Bundesländer. Ohne den Bundesrat geht bei vielen Gesetzen nichts. Einige können erst mit seiner Zustimmung verabschiedet werden.
Drittens die Judikative - die wichtigsten Akteure sind:
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Bundesverfassungsgericht
Das Gericht wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes. Wer sich etwa in seinen Grundrechten verletzt sieht, kann vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Das nennt man dann Verfassungsbeschwerde.
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Oberste Bundesgerichtshöfe
Sie stellen sicher, dass auch alle anderen Regeln wie etwa die Verwaltungsgesetze eingehalten werden. Die obersten Gerichtshöfe sind der Bundesgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht, der Bundesfinanzhof, das Bundesarbeitsgericht und das Bundessozialgericht.
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Die wichtigsten Fachbegriffe - Wovon ist die Rede?
Unser politisches System besteht aus vielen verschiedenen Akteuren. In Deutschland wird die Macht auf drei Bereiche aufgeteilt: Exekutive, Legislative und Judikative.
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Parteien:
Politische Vereinigungen, die mit ihren Programmen und Kandidat*innen bei Wahlen antreten, um politische Macht zu erlangen und ihre Ziele durchzusetzen.
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Fraktionen:
Zusammenschlüsse von Abgeordneten derselben Partei oder ähnlicher Parteien im Bundestag, die gemeinsam politisch agieren - Nicht zu verwechseln mit den Parteien!
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Koalition:
Parteienbündnis, das gemeinsam regiert, weil in der Regel keine Partei allein eine Mehrheit im Bundestag hat.
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Opposition:
Parteien im Bundestag, die nicht an der Regierung beteiligt sind. Sie kontrollieren die Regierung und entwickeln alternative Vorschläge für Gesetze.
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Minderheitsregierung:
Eine Regierung, die keine eigene Mehrheit im Parlament hat und daher bei jeder Entscheidung auf die Unterstützung anderer Parteien angewiesen ist.
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Verhältniswahlrecht:
Unser Wahlsystem, bei dem die Sitze im Parlament im Verhältnis zu den abgegebenen Stimmen einer Partei verteilt werden. Wenn eine Partei zehn Prozent der Zweitstimmen erhält, bekommt sie ungefähr zehn Prozent der Sitze im Bundestag.
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Direktkandidat*in
Ein Parteimitglied, das sich in einem Wahlkreis für die direkte Vertretung des Wahlkreises zur Wahl steht. Es gewinnt das sog. Direktmandat, wer die meisten Erststimmen erhält.
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Landesliste:
Parteien bestimmen vor der Wahl ihre Direktkandidat*innen und stellen zusätzlich für jedes Bundesland eine sog. Landesliste zusammen. Erhält die Partei bei der Wahl mehr Zweitstimmen als sie Direktmandate gewonnen hat, so kann sie diese Sitze mit Kandidat*innen von den Landeslisten (sog. Listenbewerber*innen) füllen.
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Misstrauensvotum:
Die Abgeordneten des Bundestag können die Kanzler*in mit diesem Verfahren absetzen. Sie müssen im gleichen Zuge eine neue Kanzler*in wählen (sog. konstruktives Misstrauensvotum).
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Vertrauensfrage:
Die Bundeskanzler:in selbst kann mit diesem Instrument die Mehrheit im Bundestag überprüfen, um die eigene Regierung zu bestätigen oder Neuwahlen herbeizuführen.
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Jetzt verstehst du's!
Das politische System in Deutschland ist komplex, aber genau das macht es stark!
Jede*r hat eine Stimme, die zählt.
Unsere Institutionen kontrollieren sich gegenseitig.
Unser Grundgesetz sorgt für Stabilität.
Und wir dürfen alle vier Jahre selbst entscheiden.
Wir hoffen, dass du das System jetzt in seinen Grundzügen verstanden hast. Denn nur wer versteht, kann auch richtig mitdiskutieren - das ist schließlich der Kern von Demokratie!
Quellen
- Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts
- Bundeszentrale für politische Bildung
- Deutscher Bundestag
- Lebendiges Museum Online
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Schmidt, M.: Das politische System Deutschlands, 2021.